Patienteninformation

INFORMATIONEN FÜR LEISTUNGSTRÄGER UND AKUTHÄUSER

Versorgungsverträge und Belegungsvereinbarungen

  • Versorgungsvertrag nach § 111 Abs. 2 SGB V für medizinische Rehabiliationsleistungen
Aufnahmemöglichkeiten
  • als stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahme
  • Kostenträger: alle gesetzlichen Krankenkassen
  • Kostenträger: gesetzliche Krankenkassen und private Krankenversicherungen als Privatpatient (beihilfefähig)
  • Anmeldungen über Berufsgenossenschaften sind als Einzelfallentscheidungen möglich

Wenn es aus medizinischer Sicht notwendig ist, wird Ihr behandelnder Arzt eine Rehabilitation bei dem jeweiligen Kostenträger beantragen. Bei Berufstätigen ist in der Regel die Rentenversicherung zuständig, bei nicht Erwerbstätigen hingegen die Krankenkasse. Grundsätzlich gilt dabei „ambulant vor stationär“. Hilfe und Unterstützung finden Sie ggf. bei Ihrem behandelnden Arzt oder generell bei den „Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation“.

  • Für Rentenversicherung und gesetzlich Krankenversicherten können 10.-€ pro Tag Zuzahlung gefordert werden. Sprechen Sie bitte mit Ihrem Kostenträger.
  • Befreiung: Einkommens- und belastungsabhängig ist es möglich, von der Zuzahlung befreit zu werden. Die Bedingungen bei Krankenkasse und Rentenversicherung für die Befreiung von der Zuzahlung sind jedoch unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich hierzu bei Ihrem Kostenträger.

 

Die Kosten für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln werden in der Regel komplett, für die Anreise mit dem PKW anteilig übernommen. Bei Fragen wenden Sie sich am besten direkt an den Kostenträger.

Während der stationären Rehabilitation gelten Sie beim Arbeitgeber als krank. Sie haben bei Krankheit Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung. Falls dieser Anspruch aufgebraucht ist oder wenn Sie arbeitslos sind und Arbeitslosengeld beziehen, haben Sie in der Regel Anspruch auf Übergangsgeld von der Rentenversicherung. Falls Sie selbstständig tätig sind, müssen im Vorjahr des Rehabeginns Rentenversicherungsbeiträge gezahlt worden sein. Bei Fragen wenden sie sich an den Kostenträger der Rehabilitation.

Prinzipiell haben Sie ein Wunsch- und Wahlrecht bei der Auswahl der Rehabilitationseinrichtung. Ihre Wunschklinik sollten Sie bereits bei der Antragsstellung angeben. Letztendlich behält sich Ihr Kostenträger die Entscheidung über die geeignete Einrichtung vor.

Sie können gerne weiterführende Informationen per Post anfordern oder direkt in unserem Downloadbereich herunterladen.

Hier finden Sie unser Informationsmaterial.

Cornelia Mai

Patientenservice

Tel: 0800 – 2 37 42 – 23
patientenservice@allgaeuer-bergbad.de

Hier finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten zum Aufenthalt in der Kurklinik Allgäuer Bergbad.

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